Zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes wurde im Rahmen des Bologna-Prozesses der Masterstudiengang eingeführt.
Er dauert zwei bis vier Semester. Voraussetzung ist in der Regel ein Examen, Staatsexamen, ein Magister, Diplom oder mindestens ein Bachelor-Abschluss. Noch gibt es zahlreiche Variationen innerhalb
Europas.
Nach Vorlage einer Abschlussarbeit erreichen die Studierenden den akademischen Grad Master, der somit die höchste akademische Graduierung eines
Regelstudiums darstellt.
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